III. Einordnung in das Steuersystem

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Die USt ist

eine Sach- oder Objektsteuer; d.h., persönliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt,

eine Verkehrsteuer, da wirtschaftliche Verkehrsvorgänge (Umsätze) besteuert werden,

eine indirekte Steuer, da Steuerschuldner (Unternehmer) und Steuerträger (Endverbraucher) verschiedene Personen sind,

eine Veranlagungssteuer, da sie nach dem Prinzip der Selbstberechnung durch den Unternehmer (Steueranmeldung) erhoben wird,

eine periodische Steuer, da sie auf der Basis eines jährlichen Besteuerungszeitraums erhoben wird,

eine Gemeinschaftssteuer, da das Aufkommen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden verteilt wird.

Die USt ist eine Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug; d.h., die Besteuerung findet grundsätzlich auf jeder Wirtschaftsstufe statt.

Beispiel

Unternehmer U1 stellt eine Ware in seinem Unternehmen her; Vorsteuerbeträge sind hierfür nicht angefallen. Die Ware wird für 1.000 Euro zuzüglich 190 Euro USt an den Unternehmer U2 veräußert. U2 veräußert die Ware für 2.000 Euro zuzüglich 380 Euro an den Unternehmer U3. U3 veräußert die Ware für 3.000 Euro zuzüglich 570 Euro USt an den Privatmann P. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Rechnungen ordnungsgemäß sind.

Bei wem und in welcher Höhe entsteht eine USt-Zahllast?Wie hoch ist die Steuereinnahme des Staates, wenn die Ware bei U3 vernichtet wird?

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