IV. Binnenmarkt

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat am 16.12.1991 die Richtlinie 91/680/EWG zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen verabschiedet. Durch diese Richtlinie wurde die 6. EG-Richtlinie vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der USt umfassend ergänzt. Diese Richtlinie stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Beseitigung der Steuergrenzen und Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union (EU) dar. Die in der Richtlinie vom 16.12.1991 vorgesehene Regelung musste von den Mitgliedstaaten bis zum 01.01.1993 in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden (Art. 28l der 6. EG-Richtlinie). Deutschland ist dieser Verpflichtung mit dem USt-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992 (BGBl I, 1548), das hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Bestimmungen am 01.01.1993 in Kraft trat, nachgekommen.