I. Allgemeines

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Für die steuerbaren Umsätze des § 1 Abs. 1 UStG, also sowohl für die steuerpflichtigen als auch für die steuerfreien Umsätze, ist die Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf den bei einem steuerpflichtigen Umsatz der Steuersatz anzuwenden ist. Die gesetzliche Grundlage für die Bemessungsgrundlagen findet sich in den §§ 10 und 11 UStG.

Übersicht:

Steuerbarer Umsatz

Bemessungsgrundlage

Gesetzliche Regelung

Lieferungen und sonstige Leistungen

Entgelt

§ 10 Abs. 1 UStG

Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten oder Selbstkosten

§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG

Ausgaben

§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG

§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG

Einfuhr im Inland

Zollwert

§ 11 Abs. 1 UStG

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Entgelt

§ 10 Abs. 1 UStG

Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten oder Selbstkosten

§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG