Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Die EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Änderung der Bemessungsgrundlage sind in der MwStSystRL an vielen verschiedenen Stellen niedergelegt. Ein gesonderter, mit § 17 UStG vergleichbarer Artikel, der alle in Betracht kommenden Änderungen mit Auswirkungen auf die Umsatz- und Vorsteuerentstehung zusammenfasst, existiert in der MwStSystRL leider nicht.
Laut EU-Recht steht es den Mitgliedstaaten frei, bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung eine Berichtigung der Umsatz- und Vorsteuer zu verlangen. Der deutsche Gesetzgeber hat diesen Handlungsspielraum zulässigerweise eingeschränkt und auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung eine Berichtigung der Steuerbeträge beim Leistenden und beim Leistungsempfänger gesetzlich bestimmt.
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