Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Reparatur nach Lieferung

Lieferant L verkauft Unternehmer U im März 2022 für dessen Werkstatt eine neue Maschine für 80.000 Euro netto zzgl. 15.200 Euro Umsatzsteuer. U hat die Maschine nach Lieferung bezahlt, ihm liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor. Die Maschine funktioniert nach vier Wochen nicht mehr, da ein Antriebsteil defekt ist. U beauftragt nach Rücksprache mit Lieferant L den Unternehmer R mit der Reparatur der Maschine. R repariert die Maschine im Mai 2022 auftragsgemäß und stellt U eine Rechnung über 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer aus. U begleicht den Betrag für die Reparatur und erhält vereinbarungsgemäß 5.950 Euro von L noch im Mai 2022 erstattet.

L erbringt mit der Lieferung der Maschine an U eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Lieferung, die im Voranmeldungszeitraum 03/2022 bei L mit 80.000 Euro Entgelt und 15.200 Euro Umsatzsteuer zu erfassen ist. U kann im Voranmeldungszeitraum 03/2022 entsprechend 15.200 Euro Vorsteuer geltend machen. U erbringt mit der Beauftragung des R für die Maschinenreparatur keine Leistung an Lieferer L. Die Übernahme der Reparaturkosten durch L im Mai ist somit wirtschaftlich gesehen eine Entgeltminderung für die ursprüngliche Maschinenlieferung. L hat seine Umsatzsteuer ebenso wie U seine Vorsteuer im Voranmeldungszeitraum 05/2022 um 950 Euro zu mindern.