Problem

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Bestimmte Umsätze mit sogenanntem Anlagegold fallen unter die steuerbefreiende Sonderregelung des § 25c UStG. Unternehmer, die Handel mit Anlagegold betreiben, haben insbesondere erweiterte Aufzeichnungspflichten und besondere Optionsmöglichkeiten zu beachten.