Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Steuerberater St bestellt eine neue Kanzleieinrichtung beim Schreinermeister S. Es wird ein Kaufpreis von 20.000 Euro vereinbart. Bei Vertragsabschluss soll eine Anzahlung von 2.000 Euro fällig werden.

Die Anzahlungsrechnung betrifft zunächst den klassischen Fall, dass über eine noch nicht oder noch nicht vollständig erbrachte Leistung abgerechnet wird. Eine derartige Rechnung unterscheidet sich abgesehen davon, dass die zugrundeliegende Leistung noch nicht erbracht wurde, von einer Rechnung nach Leistungserbringung nicht. Das Problem der Anzahlung taucht aber auch in anderen Konstellationen auf. Alltägliche Vorgänge können aus umsatzsteuerlicher Sicht schwierig einzuordnen sein. Insbesondere bei Leistungsbeziehungen mit mehreren Beteiligten ist die Rechtslage nicht immer eindeutig. In vielen Fällen werden bei Rechtsgeschäften, die den Bedarf des täglichen Lebens decken, auch Vorauszahlungen geleistet, ohne dass dies den Parteien eindeutig klar wird. Es stellt sich dann aber die Frage, wie rechnungsmäßig über die Leistung abzurechnen ist.

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