Kurzübersicht

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Rechtliche Grundlagen:

§ 15 Abs. 2 und Abs. 3 UStG, Abschn. 15.12-15.15 UStAE

Problemkreise:

Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 2 UStG Umsätze genannt, die einen Vorsteuerabzug ausschließen, sofern die bezogenen Lieferungen oder sonstigen Leistungen zur Ausführung solcher Umsätze verwendet werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um steuerfreie Ausgangsumsätze. In dieser Regelung ist der Grundsatz verankert, dass derjenige vorsteuerabzugsberechtigt sein soll, der auch Umsatzsteuer auf seine Ausgangsumsätze abführt. Trotzdem hat der Gesetzgeber für einige Steuerfreie Ausgangsumsätze den Vorsteuerabzug trotzdem zugelassen (z.B. Ausfuhren, innergemeinschaftliche Lieferungen).

Siehe auch:

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG

Vorsteueraufteilung