Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 16 Abs. 5, Abs. 5b, § 18 Abs. 5, 5b, 11, 12 UStG, Abschn. 16.2 und 18.8 UStAE
Problemkreise:
Erbringen Unternehmer Personenbeförderungsleistungen mit im Inland nicht zugelassenen Omnibussen und überqueren dabei eine Drittlandsgrenze, wird an der Grenze von der Zolldienststelle für jede einzelne Fahrt die sogenannte Beförderungseinzelbesteuerung gem. § 16 Abs. 5 UStG durchgeführt.
Siehe auch:
Ort der sonstigen Leistung für Beförderungsleistungen
Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG