Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Das Busunternehmen Paulsen fährt eine schweizerische Reisegruppe von Chur nach Leipzig. Dabei wird die Grenze zwischen Stein am Rhein und Gottmadingen überquert. Der Bus ist in der Schweiz zugelassen.
Es handelt sich um eine im Rahmen des Unternehmens durchgeführte entgeltliche Personenbeförderungsleistung im Gelegenheitsverkehr. Da der Bus nicht im Inland zugelassen ist und zudem eine Drittlandsgrenze (Schweiz-Deutschland) bei Einreise überquert wird, findet die Beförderungseinzelbesteuerung gem. § 16 Abs. 5 UStG Anwendung.
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