Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Rechtliche Grundlagen:
§ 15a UStG, §§ 44, 45 UStDV, Abschn. 15a.1-15a.12 UStAE, Art. 184 -192 MwStSystRL
Problemkreise:
Über den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG ist sofort anhand der beabsichtigten Verwendung zu entscheiden. Ein Wirtschaftsgut wird jedoch i.d.R. viele Jahre in einem Unternehmen zur Ausführung von Umsätzen genutzt. Spätere Änderungen könnten daher nicht berücksichtigt werden. § 15a UStG greift hier korrigierend ein, indem über einen bestimmten Berichtigungszeitraum auch spätere Änderungen der Nutzung eines Leistungsbezugs den Vorsteuerabzug zeitlich anteilmäßig (pro rata temporis) beeinflussen. Die Vorschrift wirkt dabei sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Unternehmers.
Siehe auch:
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG