Praxisfälle

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Unternehmer S aus Zürich liefert an Unternehmer D aus Deutschland für dessen Unternehmen in Münster Waren im Wert von 10.000 Euro.

Behandlung im Ursprungsland

Behandlung im Bestimmungsland Deutschland

Schweiz

Verfahren an der Grenzzollstelle

Zuständiges Finanzamt

Steuerbare Lieferung;

Ort analog § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG : Zürich

Erhebung von Zöllen

Steuerfrei in analoger Anwendung § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG (Ausfuhrlieferung)

Besteuerung der Einfuhr mit deutscher Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG

D kann die EUSt als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)

Da ausländische Waren dadurch mit der gleichen Steuer belastet werden wie Inlandswaren, ist die Umsatzsteuer somit wettbewerbsneutral.