EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Gemäß Art. 311 -325, 334-340, 35, 139 Abs. 3 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten auf Lieferungen von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten durch Wiederverkäufer eine Sonderregelung zur Besteuerung der Handelsspanne anzuwenden. § 25a UStG setzt die Vorgaben der sogenannten Gebrauchtwarenrichtlinie in nationales Recht um.