Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Gemäß Art. 311 -325, 334-340, 35, 139 Abs. 3 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten auf Lieferungen von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten durch Wiederverkäufer eine Sonderregelung zur Besteuerung der Handelsspanne anzuwenden. § 25a UStG setzt die Vorgaben der sogenannten Gebrauchtwarenrichtlinie in nationales Recht um.
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