EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Art. 281 MwStSystRL normiert "Sonderregelungen für Kleinunternehmen". Die nationalen Sonderregelungen nach §§ 23 (seit dem 01.01.2023 entfallen) und 23a UStG hinsichtlich der Durchschnittssätze für Vorsteuerbeträge sind mit den in der MwStSystRL enthaltenen Vorschriften zur Vereinfachung der Besteuerung vergleichbar.

UStG

MwStSystRL

§ 23 (seit dem 01.01.2023 entfallen)

Art. 281

§ 23a

Art. 281

§ 24

Art. 272 Abs. 1 und Art. 295-305

Anhang VII

Anhang VIII

Die "Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger" findet sich in Art. 272 Abs. 1, 294-305 sowie den Anhängen VII und VIII MwStSystRL. Nach dem Gemeinschaftsrecht ist nicht allein die formale Eigenschaft des "landwirtschaftlichen Erzeugers" i.S.d. Anhangs VII MwStSystRL entscheidend, sondern dieser muss außerdem die im Anhang VII MwStSystRL aufgeführten landwirtschaftlichen Dienstleistungen tätigen.