EU-rechtliche Regelungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

EU-rechtlich ist festgelegt, dass gem. Art. 220 Richtlinie 2006/112/EG eine Rechnung zu erstellen ist. Der Steuerpflichtige trägt danach die Verantwortung dafür, dass er oder ein von ihm beauftragter Dritter eine Rechnung ausstellt. Es ergibt sich daher aus dem EU-Recht eine unmittelbare Verpflichtung, eine Rechnung zu erstellen.

Die Verpflichtung gilt für die folgenden Fälle:

Der Steuerpflichtige liefert Gegenstände oder erbringt Dienstleistungen an einem anderen Steuerpflichtigen oder an eine nichtsteuerpflichtige juristische Person.

Der Steuerpflichtige liefert neue Fahrzeuge.

Der Steuerpflichtige tätigt eine innergemeinschaftliche Lieferung.

Der Steuerpflichtige erhält Anzahlungen vor Erbringung der Leistung.