Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Die Vorschriften zur "Steuerbemessungsgrundlage" finden sich in den Art. 72 -92 MwStSystRL. Der Begriff des "Entgelts" wird dort nicht definiert, stattdessen wird als Begriffsbestimmung der "Normalwert" herangezogen. Dieser "Normalwert" umfasst den gesamten Wert der Gegenleistung, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder einem Dritten erhält. Hinsichtlich des Tauschs und der tauschähnlichen Umsätze gibt es - im Gegensatz zum deutschen Umsatzsteuergesetz - keine ausdrückliche EU-rechtliche Regelung.
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