Gestaltungshinweise

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Bedeutung

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch Privatpersonen oder Unternehmer für ihren nichtunternehmerischen Bereich ist gem. § 1b UStG steuerbar. Die Besteuerung erfolgt nicht im allgemeinen Besteuerungsverfahren, sondern für jeden einzelnen steuerpflichtigen Fahrzeugerwerb im Rahmen der sogenannten Fahrzeugeinzelbesteuerung des § 16 Abs. 5a i.V.m. § 18 Abs. 5a UStG.

Das Besteuerungsverfahren gilt als lex specialis gegenüber dem allgemeinen Besteuerungsverfahren des § 18 Abs. 1 -4 UStG. Infolgedessen gelten andere Erklärungs- und Zahlungspflichten für den Erwerber. Der Lieferer eines neuen Fahrzeugs muss zusätzliche Rechnungsanforderungen gem. § 14a UStG beachten. Hinsichtlich weiterer Folgen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge wird auf das Stichwort "Erwerb neuer Fahrzeuge" verwiesen.

Voraussetzungen

Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Voraussetzung für die Anwendung der Fahrzeugeinzelbesteuerung ist gem. § 1b i.V.m. § 16 Abs. 5a UStG, dass ein neues Fahrzeug innergemeinschaftlich erworben wird. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten insbesondere zur Begriffsbestimmung neuer Fahrzeuge wird auf Abschn. 1b.1 Satz 2-5 UStAE verwiesen.

Andere Erwerber als die in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen

Voraussetzung für die Anwendung der Fahrzeugeinzelbesteuerung ist gem. § 1b i.V.m. § 16 Abs. 5a , dass das neue Fahrzeug nicht von folgenden Personen i.S.d. § Abs. Nr. 2 erworben wird: