Problem

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Erwerben Privatpersonen oder Unternehmer für ihren nichtunternehmerischen Bereich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein neues Fahrzeug, sind sie verpflichtet, gem. § 16 Abs. 5a UStG eine Fahrzeugeinzelbesteuerung i.S.d. § 18 Abs. 5a UStG durchzuführen.