Problem

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Liefern Privatpersonen oder Unternehmer in ihrem nichtunternehmerischen Bereich ein neues Fahrzeug i.S.d. § 1b UStG, werden sie gem. § 2a UStG für diese innergemeinschaftliche Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Die Fahrzeuglieferung ist steuerfrei. Der Erwerber hat den innergemeinschaftlichen Erwerb ggf. im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu versteuern. Fahrzeuglieferer sind hinsichtlich dieser Fahrzeuglieferung verpflichtet, Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben, eine Rechnung auszustellen, bestimmte Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren und bestimmte Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.