EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Art. 5 MwStSystRL beinhaltet Regelungen zur Territorialität. Danach ist der deutsche Freihafen Inland der Bundesrepublik Deutschland und somit Teil des Gemeinschaftsgebiets. Die Gebiete gehören demnach EU-rechtlich zum Gemeinschaftsgebiet, werden aber gem. § 1 Abs. 2a UStG als - da nicht Inland - nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehörig definiert. Die unterschiedliche Einordnung nach UStG und MwStSystRL kann mithin zu praktischen Schwierigkeiten führen, wenn an einem Umsatz mit Freihafenberührung ausländischeUnternehmer beteiligt sind. Legitimiert wird diese abweichende Regelung durch eine Protokollerklärung des Rats und der Kommission zu Art. 156 MwStSystRL (früher: Art. 16 der 6. EG-Richtlinie), wonach die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Vorschrift auch einen Ausschluss aus dem territorialen Anwendungsbereich vorsehen dürfen.