Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Zu den Freizonen des Kontrolltyps I i.S.d. §
NEU: Durch das
Beachte: Früher bestehende Freihäfen wurden aufgehoben.Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurde der Freihafen Bremen aufgehoben (Gesetz über die Aufhebung des Freihafens Bremen v. 06.12.2007, BGBl I, 2806). Mit Wirkung vom 01.01.2010 wurden die Freihäfen Emden und Kiel aufgehoben (BGBl I 2009, Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde der Freihafen Hamburg aufgehoben. Die Ausnahmeregelungen gelten daher nur noch für die Freihäfen Bremerhaven und Cuxhaven. |
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