Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Auf das gesonderte Stichwort zum Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Eine OHG überlässt ihrem Gesellschafter einen Pkw, den dieser sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für seine eigenen privaten Zwecke nutzt. Der Gesellschafter hat die private Nutzung des Pkw in angemessenem Umfang zu bezahlen, z.B. durch Belastung seines Verrechnungskontos.
Die Überlassung des Pkw an den Gesellschafter stellt einen entgeltlichen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz dar. Hinsichtlich der Privatfahrten liegt eine Vermietung des Pkw durch die Gesellschaft an den Gesellschafter vor. Die (angemessene) Zahlung des Gesellschafters bildet die Bemessungsgrundlage.
Eine OHG überlässt ihrem Gesellschafter einen Pkw, den dieser sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für seine eigenen privaten Zwecke nutzt. Der Gesellschafter hat die private Nutzung des Pkw in einem Umfang zu bezahlen, der unterhalb der für den Pkw anfallenden Kosten liegt.
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