Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Nr. 3 UStG, §§ 20 und 21 UStDV, Abschn. 4.3.1-4.3.6 UStAE

Problemkreise:

Im Zusammenhang mit Beförderungsleistungen ergeben sich bei der umsatzsteuerlichen Würdigung eine Vielzahl von Problemen. Neben Fragen der Abgrenzung zwischen Beförderungsleistungen und Vermietungen eines Beförderungsmittels unterliegt die Ortsbestimmung bei Beförderungsleistungen gem. § 3b bzw. § 3a Abs. 2 UStG einem umfangreichen Regelwerk. Für Güterbeförderungsleistungen an Unternehmer oder gleichgestellte juristische Personen ist zudem der Auffangtatbestand des § 3a Abs. 2 UStG (sog. "B2B-Regel") anzuwenden. Weitere Prüffelder sind neben dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (betrifft Personenbeförderungen) insbesondere die Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen i.S.d. § 4 Nr. 3 UStG. Die Steuerbefreiung dient in den Fällen der Ausfuhr einer Vermeidung der Belastung von Exportwaren mit Umsatzsteuer und in den Fällen der Einfuhr der Vermeidung einer Doppelbelastung durch Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer.

Siehe auch:

Ausfuhr

Einfuhr

Einheitlichkeit der Leistung

Ort der sonstigen Leistung für Beförderungsleistungen