EU-rechtliche Regelungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Gemäß Art. 224 RL 2006/112/EG dürfen Rechnungen von einem Erwerber oder Dienstleister für Lieferungen von Gegenständen oder für Dienstleistungen ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass dies zwischen den Parteien vorher vereinbart wurde und der Leistungserbringer diese Abrechnung akzeptiert hat. Das Europarecht sieht daher zwingend eine vorherige Absprache über die Abrechnung im Gutschriftsweg vor.