Gestaltungshinweise

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Haftung gem. § 13c UStG

Beispiel

Unternehmer U vereinbart mit seiner Hausbank H zur Sicherung eines Darlehens die Abtretung aller bestehenden und zukünftigen Kundenforderungen (Globalzession. Das Darlehen soll ratierlich zurückgezahlt werden. U ist mit drei Raten in Verzug. U hat ein Kontokorrentkonto, das mit 10.000 Euro im Soll ist. Auf dem Konto gehen 5.000 Euro ein, die ein Kunde für eine Leistung des U überwiesen hat. H bucht das Geld auf die rückständigen Darlehensraten, obwohl U einen vereinbarten Kontokorrentrahmen von 15.000 Euro mit H für das Konto vereinbart hat. Die Umsatzsteuer, die der Forderung von 5.000 Euro zugrunde liegt, ist nicht abgeführt worden.

Durch die Globalzession wurden alle Forderungen, die sich im Umlaufvermögen befinden, abgetreten. Da die Umsatzsteuer nicht abgeführt wurde, kommt daher eine Haftung für die in dem Betrag von 5.000 Euro enthaltene Umsatzsteuer in Betracht. In der Umbuchung auf die rückständigen Darlehensraten ist auch eine Vereinnahmung durch die H zu sehen.

Unternehmereigenschaftbeim Abtretungsempfänger und Abtretenden