Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Das Umsatzsteuergesetz enthält vier Haftungsnormen.

Haftung bei Forderungsabtretung (§ 13c UStG)

Zwischen der Sparkasse S und dem Unternehmer U wird eine sogenannte Globalzession zur Besicherung eines Darlehens und eines Kontokorrentrahmens vereinbart. Durch die Globalzession werden alle bestehenden und zukünftigen Kundenforderungen, die U aufgrund von Werkleistungen gegenüber Auftraggebern hat, abgetreten. Am 01.02.2008 überweist der Kunde K einen Betrag von 11.900 Euro auf das Konto des U bei der Sparkasse S. Der Forderung liegt eine Leistung des U aus Dezember 2007 zugrunde. U unterliegt der Sollversteuerung. Da U mit zwei Darlehensraten im Rückstand ist, bucht S einen Betrag von 5.000 Euro auf das entsprechende Darlehenskonto. Die in dem Betrag von 11.900 Euro enthaltene Umsatzsteuer meldet U korrekt für den Zeitraum Dezember 2007 an. Die sich aufgrund der Anmeldung ergebende Zahllast von 15.000 Euro wird komplett nicht gezahlt.