EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Die Steuerbefreiung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG hat ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c) MwStSystRL. Steuerbefreit sind demnach die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Berufe erbracht werden, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als ärztliche und arztähnliche Berufe definiert werden.