EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Die MwStSystRL enthält die Regelungen hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereichs im Titel II, Art. 5 -7. Zur Anwendung der MwStSystRL bei Tätigkeiten innerhalb der an das Küstenmeer eines Mitgliedstaates angrenzenden ausschließlichen Wirtschaftszone vgl. Leitlinien aus der 103. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses vom 20.04.2015, UR 2016, 183.

Daneben ergibt sich aus Art. 369m Abs. 1c MwStSystRL - i.d.F. der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der (sog. "Digitalpaket") - eine weitere Unterscheidung der Drittländer: Unternehmer aus Drittlandländern können dann eine Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Anspruch nehmen, wenn die Union mit dem Drittland ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/24/EU des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ähnelt.