Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Der Trampolinhersteller Meyer mit Hauptsitz in Warendorf unterhält in München und Enschede (Niederlande) jeweils eine Filiale. Am 06.03.2023 hat Meyer für seinen Hauptsitz in Warendorf 100 Trampoline für 150.000 Euro zzgl. 28.500 Euro erworben. Aufgrund einer gestiegenen Nachfrage in den Filialen bringt Meyer am 06.03.2023 je 50 Trampoline nach München und Enschede.

Die innerbetrieblichen Umsätze sind grundsätzlich als Innenumsätze nicht steuerbar. Die Beförderung der Trampoline von Warendorf nach München bleibt daher umsatzsteuerlich als Innenumsatz unberücksichtigt. Anders dagegen ist die Beförderung der Trampoline von Warendorf nach Enschede zu beurteilen.