EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

§ 6a UStG ist mit Wirkung ab dem 01.01.1993 in das deutsche Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Er setzt Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL in das nationale Recht um und ist im engen Zusammenhang mit den Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb zu sehen.

Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat der deutsche Gesetzgeber die Sofortmaßnahmen (sog. Quick Fixes) zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des innergemeinschaftlichen Warenhandels in nationales Recht umgesetzt. Hintergrund war die Einführung entsprechender EU-weit geltender Regelungen in der MwStSystRL.

Die Neuregelungen führten zu einschneidenden Änderungen für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern, Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Lieferungen vor. Die Neuerungen in Bezug auf die grenzüberschreitende Bestückung von Konsignationslagern (Art. 17a MwStSystRL n.F.) brachten einen Wegfall an Registrierungspflichten im Bestimmungsland mit sich. Der Begriff des Reihengeschäfts und die komplexeste Fallgruppe der Beförderung bzw. Versendung durch den mittleren Unternehmer wurde erstmals EU-weit einheitlich geregelt (Art. 36a MwStSystRL n.F.). Die Vorlage der ausländischen USt-IdNr. des Abnehmers und die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) wurden materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung.

Hinweis