EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Der Begriff des "Leasing" ist sowohl gemeinschaftsrechtlich als auch in den nationalen Gesetzen (UStG und BGB) nicht definiert. Je nach Qualifizierung des Leasingverhältnisses handelt es sich um eine Lieferung oder sonstige Leistung. Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind nach dem zugrundeliegenden Umsatz entsprechend anzuwenden.

Der EuGH beschäftigt sich im Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione vom 21.02.2008 - Rs. C-425/06, mit der Frage, ob beim Finanzierungsleasing der Abschluss getrennter Verträge für Finanzierung, Versicherung, Vermittlung und Gebrauchsüberlassung - mit dem Ergebnis der Umsatzsteuerfreiheit von Finanzierung, Versicherung und Vermittlung - zulässig ist oder ob es sich hierbei um einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten handelt, da bei Abschluss eines einheitlichen Vertrags für alle Leistungen der gesamte Vorgang der Mehrwertsteuer unterworfen werden müsste.