Gestaltungshinweise

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Grunderwerbsteuer

Der Abschluss eines Leasingvertrags über eine Immobilie mit Teilamortisation (= Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers einschließlich aller Nebenkosten werden während der Vertragslaufzeit nur zum Teil gedeckt) führt nicht zur Entstehung von Grunderwerbsteuer, wenn dem Leasingnehmer lediglich das Recht eingeräumt wird, beim Ablauf des Leasingvertrags die Immobilie von dem Leasinggeber (zu einem feststehenden Kaufpreis) zu erwerben. Der Leasingnehmer erlangt mit Abschluss des Leasingvertrags dann keine Verwertungsbefugnis i.S.d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Der Erwerb der Verwertungsbefugnis setzt voraus, dass der Berechtigte - hier der Leasingnehmer - nicht nur besitz- und nutzungsberechtigt, sondern auch an der Substanz des Grundstücks beteiligt ist. Er muss jederzeit die Übereignung des Grundstücks herbeiführen und sich dadurch den etwaigen Wertzuwachs verschaffen können. Dies ist laut BFH, Urteil vom 15.03.2006 - II R 28/04, nicht gegeben, wenn die Übereignungsmöglichkeit erst mit Ablauf des Leasingvertrags eingeräumt wird (ebenso BFH, Urt. v. 11.04.2006 - II R 28/05 und v. 15.03.2006 - II R 11/05).

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