Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Mietleasing

Das Leasingunternehmen L überlässt 2018 im Wege des Mietleasings an den Leasingnehmer U eine Maschine für dessen Unternehmen. U leistet bei Übergabe der Maschine im Februar eine Sonderzahlung i.H.v. 10.000 Euro inkl. 1.900 Euro Umsatzsteuer sowie monatliche Leasingraten i.H.v. 2.250 Euro inkl. 428 Euro Umsatzsteuer. Er kann nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags (Februar 2021) die Maschine für 71.400 Euro (60.000 Euro zzgl. 11.400 Euro Umsatzsteuer) erwerben oder den Vertrag kündigen. Ertragsteuerlich ist die Maschine bei L zu erfassen.

L erbringt mit der Überlassung der Maschine an U eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Vermietungsleistung in Form von monatlichen Teilleistungen (Leasingrate 2.250 Euro inkl. 428 Euro Umsatzsteuer). Die Umsatzsteuer entsteht während der gesamten dreijährigen Vertragslaufzeit mit Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums i.H.v. 428 Euro. Die Sonderzahlung zu Vertragsbeginn ist als Anzahlung bei L bereits mit Vereinnahmung i.H.v. 11.900 Euro brutto im Voranmeldungszeitraum 02/2018 umsatzsteuerlich zu erfassen.

Die Möglichkeit der Kaufoption wirkt sich erst am Ende des Leasingvertrags aus. Macht U davon keinen Gebrauch, endet die Vermietungsleistung im Februar 2021 ohne weitere umsatzsteuerliche Folgen.