Praxisfälle

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Ob eine Leistung im Leistungsaustausch ausgeführt wird, ist im normalen Geschäftsleben üblicherweise aufgrund der Vereinbarung zwischen Leistendem und Leistungsempfänger unstreitig. Probleme ergeben sich allerdings bei einer Reihe von Sachverhalten, die sich außerhalb des alltäglichen Geschäftslebens abspielen, wie z.B. beim

Innenumsatz, L: Innenumsatz,

Rückgängigmachen einer Lieferung,

Schadenersatz,

Erbfall,

Schenkung,

Mitgliedsbeiträge,

Sicherungsübereignung,

Zuschuss,

Gesellschafterleistungen,

Diebstahl,

Personalgestellung und -überlassung.