Gestaltungshinweise

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Folgende Voraussetzungen sind bei der Anwendung des § 3g UStG zu beachten:

Gegenstand der Lieferung ist Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte,

Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer oder andere Abnehmer,

Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen.

Liefergegenstand ist Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte

Bezüglich der Lieferung von Gas ist die Anwendung der Sonderregelung auf Lieferungen über das Erdgasnetz beschränkt. Somit findet die Sonderregelung keine Anwendung, z.B. auf den Verkauf von Erdgas in Flaschen oder die Befüllung von Gastanks mit Tanklastwagen. Auch hinsichtlich der Lieferung von Wärme oder Kälte beschränkt sich der Regelungsbereich der Vorschrift auf Lieferungen über Wärme- oder Kältenetze.

Durch das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" ist der Steuersatz für die Lieferung von Gas und Fernwärme unter weiteren Voraussetzungen vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 anzuwenden, § 28 Abs. 5 und 6 UStG.

Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer oder andere Abnehmer

Bei den entsprechenden Lieferungen wird danach unterschieden, ob diese an einen Wiederverkäufer oder an einen sonstigen Abnehmer bewirkt wird.