Problem

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2005 die Neuregelung des Orts der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und Elektrizität, insbesondere durch § 3g UStG, sowie für bestimmte, damit zusammenhängende sonstige Leistungen durch die Vorschrift des § 3a Abs. 4 Nr. 15 UStG in das deutsche Umsatzsteuerrecht aufgenommen. Bei Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte an Wiederverkäufer gilt danach das Empfängerortprinzip, während bei anderen Abnehmern (insbesondere Verbrauchern) grundsätzlich auf den Ort des tatsächlichen Verbrauchs bzw. der tatsächlichen Nutzung abzustellen ist. Im Ergebnis führt die Regelung dazu, dass im Falle des Weiterverkaufs für den Erwerb dieser Gegenstände stets das Empfängerortprinzip gilt. Die Ortsbestimmung nach § 3g UStG ist eine Sondervorschrift im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen im EU-Binnenmarkt, mit der das grundsätzlich geltende Bestimmungslandprinzip umgesetzt wird.

Die Regelung des § 3g UStG geht im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Systematik des § 3 Abs. 5a UStG den Vorschriften des § 3 Abs. 6 -8 UStG vor, ist gegenüber den Vorschriften der §§ 3c und 3e UStG jedoch nachrangig zu prüfen. Da die Lieferungen nach § 3c UStG durch Befördern oder Versenden ausgeführt sein müssen und die Lieferungen i.S.d. § 3e UStG "während einer Beförderung" erfolgen, ist eine Überschneidung mit den vorrangig zu prüfenden Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen.

Zum Problemkreis siehe auch:

BMF-Schreiben vom 01.08.2005 - IV A 5 - S 7124 - 8/05 - Lieferungsort für Gas oder Strom: Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende sonstige Leistungen

BMF-Schreiben vom 07.06.2006 - IV A 5 - S 7124 - 5/06 - Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Bilanzausgleichs und des zwischenstaatlichen Differenzausgleichs, der Netzverluste bei der Übertragung von Elektrizität sowie des Eigenbedarfs selbsterzeugter Mengen an Erdgas bzw. Elektrizität

BMF-Schreiben vom 15.01.2007 - IV A 5 - S 7124 - 1/07 - Lieferungen von Elektrizität und damit zusammenhängende sonstige Leistungen - Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Elektrizität

BMF-Schreiben vom 23.01.2017 - III C 2 - S 7124/10/10001 - Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i.S.d. § 3g UStG