EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL definiert als Lieferung von Gegenständen die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen.

Daneben definiert Art. 14 Abs. 2 MwStSystRL weitere Übertragungen als Lieferungen:

Eigentumsübertragungen gegen Entschädigung aufgrund von behördlicher Anweisung oder kraft Gesetzes;

die Übergabe bei Ratenkaufverträgen sowie Miet- und Leasingverträgen, bei denen eine Eigentumsübertragung zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbart ist;

die Übertragung im Rahmen der Einkaufs- oder Verkaufskommission.

Art. 14 Abs. 3 MwStSystRL bildet die Grundlage für die Regelung der Werklieferung im deutschen UStG3 Abs. 4 UStG).

Art. 15 Abs. 1 MwStSystRL stellt Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnliche Sachen körperlichen Gegenständen gleich.