Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Rechtliche Grundlagen:

§ 3 Abs. 1 UStG, Abschn. 3.1 UStAE

Problemkreise:

Der Umsatzsteuer unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Lieferungen und sonstige Leistungen fallen somit unter den gemeinsamen Oberbegriff der Leistung.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen u.a., weil der Ort von Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschiedlich bestimmt wird. Von Bedeutung kann die Unterscheidung auch sein bei der Abgrenzung der unentgeltlichen Wertabgaben aus dem Unternehmen, bei der Bestimmung des Leistungsumfangs, im Zusammenhang mit bestimmten Steuerbefreiungen, der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und für die Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld.

Siehe auch:

Einheitlichkeit der Leistung

Gleichgestellte Lieferung

Kommission

Leasing

Lieferort

Reihengeschäft

Werklieferung/Werkleistung