EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Die in § 10 Abs. 5 UStG enthaltene Regelung zur Mindestbemessungsgrundlage weicht von Art. 72 -92 MwStSystRL zur "Steuerbemessungsgrundlage" ab. Die Sonderregelung ist jedoch trotzdem richtlinienkonform, da dem deutschen Gesetzgeber die Ermächtigung nach Art. 397 MwStSystRL zur Einführung dieser Sondermaßnahme zur Verhütung von Steuerumgehung und -hinterziehung erteilt wurde. Ziel der Einführung der Mindestbemessungsgrundlage (durch das UStG i.d.F. v. 01.01.1980) war die Vermeidung des (fast) unversteuerten Endverbrauchs durch die Zahlung eines lediglich "symbolischen" Entgelts, das aufgrund von engen rechtlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und der leistungsempfangenden Person regelmäßig nicht nach kalkulatorischen Gesichtspunkten bestimmt wird.