Kurzübersicht

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Rechtliche Grundlagen:

§ 10 Abs. 5 UStG, Abschn. 10.7 UStAE

Problemkreise:

Bei Umsätzen von Gesellschaften im Rahmen ihres Unternehmens an ihre Gesellschafter oder diesen nahestehende Personen sowie bei Umsätzen eines Einzelunternehmers an diesem nahestehende Personen ist das tatsächlich gezahlte Entgelt immer der nach § 10 Abs. 4 UStG ermittelten Bemessungsgrundlage gegenüberzustellen. Im Regelfall ist der Umsatzbesteuerung der höhere Wert zugrunde zu legen. Auch bei Umsätzen eines Unternehmers an sein Personal oder dessen Angehörige aufgrund des Dienstverhältnisses sind diese Regelungen anzuwenden. Zur Vermeidung von Umsatzsteuernachforderungen ist - nach Vergleich der beiden ermittelten Werte - der zutreffende Ansatz bei derartigen Umsätzen entscheidend.

Siehe auch:

Einkaufspreis/Selbstkosten/Ausgaben

Entgelt

Gesellschafterleistung

Leistungsaustausch

Rahmen des Unternehmens