Gestaltungshinweise

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Geschichtliche Entwicklung

Die bis zum 31.12.1967 geltende Brutto-Allphasen-Umsatzsteuer war dadurch gekennzeichnet, dass die Steuer über alle Stufen der Produktion und des Handels grundsätzlich kumulativ immer wieder vom vollen Bruttoentgelt erhoben wurde. Die auf den Vorstufen bereits versteuerten Bestandteile des Preises dienten somit auf den nachfolgenden Stufen erneut als Bemessungsgrundlage der Besteuerung. Dieses System wurde u.a. durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20.12.1966 (BStBl III, 7) als verfassungswidrig angesehen, weil mehrstufige Unternehmen mit geringeren umsatzsteuerlich bedingten Selbstkosten belastet waren als einstufige.

Zum 01.01.1968 wurde durch das Umsatzsteuergesetz 1967 vom 29.05.1967 (BGBl I, 545) das Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem eingeführt. Das bis heute gültige Grundprinzip dieser Reform war, dass die Umsatzsteuer durch den korrespondierenden Vorsteuerabzug auf der Ebene der Unternehmer aufkommensneutral sein sollte. Auf jeder Produktions- und Handelsstufe wird über die Möglichkeit des Abzugs der von Unternehmen der Vorstufe in Rechnung gestellten Umsatzsteuer lediglich die Wertschöpfung (der Mehrwert) der Umsatzsteuer unterworfen.

Neutralitätsprinzip