EU-rechtliche Regelungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

In der MwStSystRL (Richtlinie 2006/112/EG) finden sich mehrere Vorschriften, die einen Vorsteuerausschluss verschiedener Kosten zulassen. Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug hat Ausnahmecharakter und ist daher durch die Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht einzuführen. Gemäß Art. 176 Abs. 2 MwStSystRL sind daher grundsätzlich nur die Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug auch weiterhin zulässig, die am 01.01.1979 bzw. bei späterem Beitritt eines Mitgliedstaates schon in den jeweiligen nationalen Gesetzen geregelt waren. Gemäß Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL kann der Rat auf einstimmigen Vorschlag der Kommission festlegen, welche Ausgaben vom Recht auf Vorsteuerabzug auszunehmen sind. Ausgenommen werden sollen jedenfalls alle Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen.