Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Einmalige Zuwendung

Unternehmer U schenkt seinem langjährigen Geschäftspartner zur Pflege der Geschäftsbeziehung eine Rolexuhr zu einem Einkaufspreis von 3.570 Euro. Darin enthalten sind 570 Euro Umsatzsteuer. U begehrt den Vorsteuerabzug aus dem Einkauf der Uhr.

Gemäß § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Durch die Zuwendung der Uhr an den Geschäftspartner ist grundsätzlich der Tatbestand einer unentgeltlichen Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG gegeben. Da jedoch der Einkauf der Uhr nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, entfällt gem. § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG die Versteuerung.

Mehrere Zuwendungen

Unternehmer U wendet seinem Geschäftsfreund F im März einen Kugelschreiber zu einem Einkaufspreis von 23,80 Euro unentgeltlich zu. Im Oktober desselben Kalenderjahrs schenkt er ihm spontan noch 100 Euro in bar.