EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Art. 11 MwStSystRL ermöglicht den Mitgliedstaaten, Regelungen im nationalen Recht einzuführen, nach denen Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als ein Steuerpflichtiger behandelt werden. Von dieser Regelung hat der deutsche Gesetzgeber für den Bereich der juristischen Personen durch die Einführung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Gebrauch gemacht.