Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Rechtliche Grundlagen:

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Abschn. 2.8-2.9 UStAE, Art. 11 MwStSystRL

Problemkreise:

Unternehmer ist, wer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen, ausübt. Eine Legaldefinition des Begriffs "selbständig" ist im UStG nicht zu finden. Jedoch sind in § 2 Abs. 2 UStG Negativabgrenzungen zur Selbständigkeit getroffen. Danach ist eine juristische Person immer dann nicht selbständig tätig, wenn sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert ist. Diese Nichtselbständigkeit von juristischen Personen wird Organschaft genannt.

Siehe auch:

Innenumsatz

Rahmen des Unternehmens

Unternehmer