Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Rechtliche Grundlagen:
§ 3a Abs. 5 UStG, Abschn. 3a.9a, 10, 11 und 12 UStAE
Problemkreise:
Seit 2015 wird der Ort der auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer in § 3a Abs. 5 UStG geregelt.
Siehe auch:
Ort der sonstigen Leistung - Grundregelungen gem. § 3a Abs. 1 und 2 UStG
Ort der sonstigen Leistung für Beförderungsleistungen
Ort der sonstigen Leistung gem. § 3a Abs. 3 UStG