Praxisfälle

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Update per Internet

Internetanbieter I aus den USA stellt ein kostenpflichtiges Update für private und gewerbliche Abnehmer per Download zur Verfügung:

Kunde P (Privatmann aus der Schweiz) und Kunde D (Privatmann aus Deutschland) nehmen das Angebot an und laden das Update gegen Entrichtung der Gebühr aus dem Internet auf ihren PC.

Auch Unternehmer U mit Sitz in Deutschland macht vom Angebot des I Gebrauch.

Die sonstige Leistung des I ist eine auf elektronischem Weg erbrachte Leistung und als solche in § 3a Abs. 5 Satz 2 UStG enthalten.

Die an den Kunden P in der Schweiz erbrachte Leistung ist nach § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG in der Schweiz ausgeführt.

Die an den Kunden D erbrachte Leistung ist nach § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG in Deutschland ausgeführt.

Die an den Unternehmer U erbrachte Leistung ist nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG ebenfalls in Deutschland ausgeführt.

Erhebliche Unterschiede bei den Leistungen an D und U ergeben sich allerdings in der Durchführung der Besteuerung (siehe unten).

Bereitstellung virtueller Zahlungsmittel

Ein Unternehmer aus Fernost lässt in Billiglohnländern virtuelle Zahlungsmittel für Internetrollenspiele "erarbeiten" und bietet diese privaten Spielinteressenten gegen Bezahlung an.

Es liegt eine Dienstleistung i.S.d. § 3a Abs. 5 UStG vor. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 5 UStG und liegt am Wohnort des Kunden, wenn dieser kein Unternehmer ist.