EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Die Art. 18 und 26 MwStSystRL enthalten die Regelungen zu den gleichgestellten Leistungen in Form von Fiktionen. Danach gelten die allgemeinen Ortsbestimmungen der Art. 31 und 43 MwStSystRL auch für die gleichgestellten Leistungen. Diese Regelungen werden durch die Streichung der Spezialregelung des § 3f UStG im nationalen Recht nachvollzogen.