EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Gemäß Art. 306 -310, 370 sowie Anhang X Teil A Nr. 4 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten auf Umsätze von Reisebüros und Reiseveranstaltern, soweit diese gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und zur Durchführung der Reise Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger in Anspruch nehmen, als Steuerbemessungsgrundlage die Marge anzusetzen. Zudem regelt Art. 309 MwStSystRL, dass diese Umsätze soweit steuerfrei sind, wie die Reisevorleistungen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets bewirkt werden. Der Vorsteuerabzug aus Reisevorleistungen ist gem. Art. 310 MwStSystRL ausgeschlossen.