Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Pauschalreise

Karl Mann bucht für 1.400 Euro bei einem Reisebüro in Warendorf, das diese Reise selbst veranstaltet, eine zwölftägige Panchakarma-Intensiv-Kur auf den Malediven. Im Reisepreis enthalten sind der Flug ab dem Flughafen Münster-Osnabrück, der Transfer zum Wasserflugzeug, die Unterkunft, die Anwendungen vor Ort, die deutschsprachige Betreuung und die Verpflegung.

Das Reisebüro erbringt eine Reiseleistung gem. § 25 UStG. Es handelt sich um eine einheitliche sonstige Leistung, die gem. § 3a Abs. 1 UStG im Inland steuerbar ist. Die Reiseleistung ist gem. § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei, soweit die ihr zuzurechnenden Reiseleistungen im Drittland bewirkt wurden.